Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – welche Programme laufen weiter?

Bildquelle: KfW-Bildarchiv/Thorsten Futh

Wie bekannt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) endgültig eingestellt, die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird ebenfalls vorläufig gestoppt und soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme zügig entschieden werden. Ebenso soll zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden werden. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) weiter, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll.

Folgend die vom BMWI veröffentliche FAQ-Liste:

Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?
Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.

Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?
Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?
Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.
Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel - für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.

Diese Maßnahmen sind nicht betroffen:

- Alle Programme der KfW-Förderung für den energieeffizientes Bauen und Sanieren sind gestoppt. Einzige Ausnahme: Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizung werden ohne Unterbrechung weiter gefördert.
- Zudem soll das Programm Energetische Sanierung zügig fortgesetzt werden. Beim Thema Neubauten ist die Lage hingegen unklar.

Doch es gibt eine Ausnahme: Nicht betroffen sind vom Förderstopp jene Einzelmaßnahmen zur Sanierung, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) umsetzt. Das betrifft Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

Gebäudehülle:
• die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
• den Austausch von Fenstern und Außentüren
• die Installation von sommerlichem Wärmeschutz

Anlagentechnik:
• den Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen
• den Einbau von „Efficiency Smart Home“ in Wohngebäuden
• den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden
• den Einbau von Raumkühlung und Beleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden

Heizung:
• Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“
• Gas-Hybridanlagen
• Solarthermieanlagen
• Wärmepumpen
• Biomasseanlagen
• Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
• EE-Hybridheizungen
• Heizungsoptimierung