Auch in 2025 steht die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ (EEW) für Industrie und Gewerbe offen. Allerdings sind Änderungen bei der Förderung von Absauganlagen geplant.
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft –Förderwettbewerb“ (EEW) ist seit 2019 ein zentrales Förderprogramm, um die Treibhausgas-Emissionen und den Energiebedarf in Industrie und Gewerbe zu reduzieren. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird das Programm trotz der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2025 fortgeführt. Nach Informationen des auf Fördermittel für Anlagen und Prozesse spezialisierten Energiebüros Jenninger GmbH & Co. KG sind allerdings Änderungen bei der Förderung von Absauganlagen geplant. Ab Ende Februar sollen diese deutlich reduziert werden, sodass sich die Förderquote von bis zu 45 Prozent (auf die gesamte Absauganlage inkl. Verrohrung und Anschlüssen) auf bis zu 10 bis 15 Prozent (bei kleinen Anlagen) reduziert.
Konkret geplant sei die Einführung einer neuen Kategorie „kleine Anlagen“ mit einem Volumenstrom unter 25.000m³/h. Diese sollen künftig nur noch in der Basisförderung (Modul 4 Basis) beantragbar sein – und nicht mehr wie bisher in der Premiumförderung (Modul 4 Premium). Bei einer Neuinvestition müsse zudem eine Bestandsanlage ersetzt werden. Außerdem seien große Unternehmen bei der Förderung dieser Anlagen dann nicht mehr antragsberechtigt. Betriebe, die zeitnah in eine energieeffiziente Absaugung investieren möchten, sollten daher vor der geplanten Anpassung der Förderprogramme die entsprechende Förderung beantragen. Nach Antragstellung und Bescheidung haben diese dann 36 Monate Zeit für die Umsetzung der Maßnahme.