Der Bundesrat hat am Ende März einer Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt. Diese tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Betriebe müssen sich demnach auf höhere Beratungs- und Buchhaltungskosten einstellen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Wertgebühren (z. B. Jahresabschlüsse): Erhöhung um rund 6 Prozent
- Betragsrahmengebühren (z. B. Lohnbuchhaltung): Anstieg um 9 Prozent
- Zeitgebühr: Die Abrechnungseinheiten werden künftig je angefangene Viertelstunde statt je halbe Stunde berechnet. Der Stundensatz steigt von 105 auf 115 Euro
- Tage- und Abwesenheitsgelder für Geschäftsreisen steigen z. B. bei Reisen über 8 Stunden von 70 auf 80 Euro
- Pauschalvergütungen: Liberalisierung – Vereinbarungen sind künftig ohne bisherige Beschränkungen möglich
- Weitere Anpassungen u. a.: neue Gebührentatbestände (z. B. für Mindeststeuererklärung) sowie einheitliche Regelungen bei Gutachten und verbindlichen Auskünften
Die in der Steuerberatergebührenverordnung vorgesehenen Gebühren wurden zuletzt im Juli 2020 erhöht. Seitdem sind die Personal- und Sachkosten der Steuerberatungskanzleien nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums (BMF) deutlich gestiegen. Das BMF schätzt die zusätzlichen Kosten für Unternehmen und Bürger auf 462 Millionen Euro jährlich.




